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PPWR-Stichtag 12.August 2026: neue Pflichten für die Kunststoffindustrie

Am 12. August 2026 treten zentrale Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung PPWR in Kraft. Betroffen sind nicht nur Verpackungshersteller, sondern auch zahlreiche Unternehmen der Kunststoffindustrie. Das Kunststoff-Zentrum SKZ begleitet Unternehmen bei der Bewertung ihrer Betroffenheit, der Einordnung ihrer Rolle in der Lieferkette und der Umsetzung der neuen regulatorischen Anforderungen.

11.08.2026
Ein Sack mit Kunststoff-Granulat mit einer Hand

Am 12. August 2026 treten zentrale Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung PPWR in Kraft. Das SKZ unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung. (Foto: Luca Hoffmannbeck, SKZ)

SKZ unterstützt Unternehmen bei der Einordnung ihrer Rolle in der Lieferkette und der Vorbereitung auf die EU-Verpackungsverordnung

Der 12. August 2026 markiert einen wichtigen Meilenstein für die europäische Verpackungsindustrie. Mit dem Inkrafttreten zentraler Vorgaben der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) geraten jedoch nicht nur Verpackungshersteller in den Fokus. Auch zahlreiche Unternehmen der Kunststoffindustrie müssen ihre Position innerhalb der Lieferkette korrekt einordnen und daraufhin künftig neue Anforderungen erfüllen.

PPWR schafft europaweit einheitliche Vorgaben
Mit der PPWR verfolgt die Europäische Union das Ziel, Verpackungen nachhaltiger, ressourcenschonender und transparenter zu gestalten. Die Verordnung schafft erstmals einen weitgehend einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen im europäischen Binnenmarkt.

Bereits ab dem 12. August 2026 müssen Erzeuger die Einhaltung bestimmter Stoffbeschränkungen, etwa für PFAS und Schwermetalle, nachweisen und eine entsprechende Konformitätserklärung bereitstellen. Weitere Anforderungen, unter anderem zu Registrierung und Herstellerverantwortung, treten ab 2027 in Kraft. Hinzu kommen in den darauffolgenden Jahren Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zum Rezyklateinsatz und zur Wiederverwendung von Verpackungen.

Welche Rolle übernimmt das eigene Unternehmen?
Für viele Unternehmen besteht die größte Herausforderung darin, die eigene Rolle innerhalb des Verpackungslebenszyklus korrekt einzuordnen. Die PPWR unterscheidet dabei insbesondere zwischen Lieferanten, Erzeugern, Herstellern und Importeuren. Von dieser Einordnung hängen die jeweiligen Pflichten und Verantwortlichkeiten ab.

Lieferanten stellen Verpackungen oder Verpackungsmaterial bereit und müssen relevante Informationen für die Konformitätsbewertung liefern. Erzeuger produzieren Verpackungen oder verpackte Produkte und tragen die Verantwortung für den Nachweis der Konformität. Hersteller sind jene Akteure, die verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedstaat bereitstellen und künftig zusätzlich der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen. Importeure bringen Verpackungen aus Drittländern erstmals auf den Unionsmarkt und müssen sicherstellen, dass diese den Anforderungen der PPWR entsprechen.

Besonderheiten bei Transportverpackungen
Gerade bei Transportverpackungen lässt sich die Frage, wer tatsächlich als Erzeuger gilt, häufig nicht auf den ersten Blick beantworten. Unternehmen, die Transport-, Service- oder Primärproduktionsverpackungen in ihrer endgültigen Form produzieren und erstmals bereitstellen, gelten nach der PPWR grundsätzlich als Erzeuger. Sie tragen damit insbesondere die Verantwortung für die Durchführung der Konformitätsbewertung sowie die Erstellung und Bereitstellung der EU-Konformitätserklärung.

Darüber hinaus ist stets zu prüfen, ob bei importierten Verpackungen die Voraussetzungen einer Importeursrolle erfüllt sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein in der Union ansässiges Unternehmen Verpackungen oder verpackte Produkte aus einem Drittland bezieht und diese erstmals auf dem Unionsmarkt bereitstellt. In diesem Fall treffen Unternehmen auch die spezifischen Pflichten eines Importeurs/Erzeugers nach der PPWR.

Als erste Orientierung gilt: Produzenten starrer leerer Transportverpackungen, beispielsweise Kisten oder Paletten, werden in der Regel als Erzeuger eingeordnet. Bei flexiblen Verpackungen wie Stretchfolien oder Umreifungsbändern sieht die PPWR häufig eine andere Rollenverteilung vor. Da diese ihre endgültige Form oftmals erst durch die Anwendung beim Kunden erhalten, wird der Produzent des Verpackungsmaterials meist als Lieferant betrachtet. Das verpackende oder befüllende Unternehmen übernimmt dagegen regelmäßig die Rolle des Erzeugers und gegebenenfalls auch des Herstellers.

Je nach Geschäftsmodell können mehrere Rollen gleichzeitig zutreffen, beispielsweise als Lieferant sowie als Erzeuger oder Importeur. Eine sorgfältige Analyse der eigenen Liefer- und Wertschöpfungskette ist deshalb entscheidend.

Jetzt die Grundlagen für die Umsetzung schaffen
Der Stichtag am 12. August 2026 markiert den Beginn der praktischen Umsetzung der PPWR. Weitere Vorgaben zu Design for Recycling, Rezyklateinsatz, chemischem Recycling, Mehrwegverpflichtungen und Herstellerverantwortung werden bis 2030 und darüber hinaus schrittweise wirksam.

Unternehmen der Kunststoffindustrie sollten daher frühzeitig prüfen, welche Verpackungen sie einsetzen, welche Rolle sie innerhalb der Lieferkette einnehmen und welche Anforderungen daraus entstehen. Das SKZ unterstützt dabei mit Rollen- und Betroffenheitsanalysen, der Zusammenstellung der erforderlichen technischen Informationen für die PPWR-Konformitätsbewertung, Schulungen sowie fachlicher Begleitung bei der Umsetzung der Verordnung.

Weitere Informationen zum PPWR-Stichtag
 

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Ansprechpartner:

Sophia Botsch
Scientist | Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft
Würzburg
s.botsch@skz.de

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