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PPWR-Stichtag: 12. August 2026

Was Kunststoffverarbeiter jetzt wissen müssen

PPWR-Stichtag: 12. August 2026

Was Kunststoffverarbeiter jetzt wissen müssen

verordnung

Packaging and 
Packaging Waste Regulation

EU-Verpackungsverordnung

Der 12. August 2026 ist ein zentrales Stichdatum der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Ab diesem Tag treten wesentliche Konformitätspflichten in Kraft – und betroffen sind längst nicht mehr nur klassische Verpackungshersteller. Auch zahlreiche produzierende Unternehmen der Kunststoffindustrie, insbesondere Hersteller von Transport-, Service- und Primärverpackungen, geraten erstmals direkt in die Verantwortung.


Was ist die PPWR (EU-Verpackungsverordnung)?

Die PPWR ist die neue europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie löst schrittweise bestehende nationale und europäische Regelungen ab und schafft erstmals ein weitgehend einheitliches Rechtsrahmenwerk für Verpackungen im EU-Binnenmarkt.


Unternehmen müssen künftig umfassend nachweisen, 
dass ihre Verpackungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 
 

Dazu zählen:

  • Stoffbeschränkungen (u. a. für PFAS und Schwermetalle) 
    und Dokumentationspflichten (ab 12. August 2026)
  • Registrierung und erweiterte Herstellerverantwortung (ab 2027)
  • Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatzquoten und Wiederverwendungsquoten
    (in den Folgejahren bis 2030)
     
Sophia Botsch
Scientist | Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft
Würzburg
s.botsch@skz.de
Heicke Gaedeke
Senior Engineer | Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft
Würzburg
h.gaedeke@skz.de

PPWR-Beratung vom SKZ

Das SKZ unterstützt Unternehmen der Kunststoffindustrie mit

  • einer strukturierten PPWR-Rollen- und Betroffenheitsanalyse
  • der Identifikation bestehender Compliance-Lücken
  • der Zusammenstellung technischer Informationen für die PPWR-Konformitätsbewertung
  • gezielten Schulungen für betroffene Fachbereiche
  • kontinuierlicher regulatorischer Begleitung bei den nächsten Umsetzungsschritten

Jetzt handeln: Prüfen Sie rechtzeitig vor dem 12. August 2026, welche Rolle Ihr Unternehmen im Sinne der PPWR einnimmt – und sichern Sie sich frühzeitig rechtliche Klarheit.

Stichtag: 12. August 2026 

Diese Pflichten gelten ab sofort

Zum 12. August 2026 werden die Artikel 5–12 der PPWR wirksam. 
Im Zentrum steht der Nachweis der Konformität für Erzeuger:
 

  • Erstellung und Bereitstellung einer EU-Konformitätserklärung

  • Einhaltung definierter Grenzwerte für Stoffgruppen 
    wie PFAS und Schwermetalle

  • Dokumentation der für die Konformitätsbewertung relevanten Informationen entlang der Lieferkette

Welche Rolle nimmt Ihr Unternehmen im Verpackungslebenszyklus ein?

Der Umfang Ihrer PPWR-Pflichten hängt entscheidend von Ihrer Rolle in der Lieferkette ab. Wichtig: Mehrere Rollen können in einem Unternehmen zusammenfallen – etwa Lieferant und Erzeuger oder Importeur gleichzeitig.

PPWR und Transportverpackungen

Häufige Fallstricke

Gerade bei Transportverpackungen ist die Frage, 
wer als Erzeuger gilt, oft nicht eindeutig:

  • Starre, leere Transportverpackungen: 
    Der Produzent gilt in der Regel selbst als Erzeuger.
  • Flexible Verpackungen wie Stretchfolien oder Umreifungsbänder: 
    Diese erreichen ihre endgültige Form meist erst durch Befüllung beim Kunden. 
    In diesem Fall ist der Folienproduzent lediglich Lieferant, während das befüllende Unternehmen als Erzeuger gilt.
  • Importierte Verpackungen: 
    Hier ist zusätzlich zu prüfen, ob eine Importeursrolle vorliegt – etwa wenn ein in der EU ansässiges Unternehmen Verpackungen aus einem Drittland erstmals auf dem Unionsmarkt bereitstellt.

Auch Unternehmen, die bisher nicht als klassische Verpackungshersteller galten, können durch die PPWR neue regulatorische Pflichten treffen.

Der 12. August ist der Anfang, nicht das Ende

Die PPWR-Umsetzung reicht weit über 2026 hinaus. 
Bis 2030 und darüber hinaus kommen weitere zentrale Anforderungen hinzu:

  • Recyclingfähigkeit
  • Rezyklatquoten
  • Mehrwegverpflichtungen
  • Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung
     

Unternehmen sollten schon jetzt klären: 

  • Welche Verpackungen setzen wir ein? 
  • Welche Rolle nehmen wir dabei ein? 
  • Welche Pflichten bestehen heute – und welche kommen noch?

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