Der 12. August 2026 ist ein zentrales Stichdatum der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Ab diesem Tag treten wesentliche Konformitätspflichten in Kraft – und betroffen sind längst nicht mehr nur klassische Verpackungshersteller. Auch zahlreiche produzierende Unternehmen der Kunststoffindustrie, insbesondere Hersteller von Transport-, Service- und Primärverpackungen, geraten erstmals direkt in die Verantwortung.
Die PPWR ist die neue europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie löst schrittweise bestehende nationale und europäische Regelungen ab und schafft erstmals ein weitgehend einheitliches Rechtsrahmenwerk für Verpackungen im EU-Binnenmarkt.
Dazu zählen:
Das SKZ unterstützt Unternehmen der Kunststoffindustrie mit
Jetzt handeln: Prüfen Sie rechtzeitig vor dem 12. August 2026, welche Rolle Ihr Unternehmen im Sinne der PPWR einnimmt – und sichern Sie sich frühzeitig rechtliche Klarheit.
Zum 12. August 2026 werden die Artikel 5–12 der PPWR wirksam.
Im Zentrum steht der Nachweis der Konformität für Erzeuger:
Gerade bei Transportverpackungen ist die Frage,
wer als Erzeuger gilt, oft nicht eindeutig:
Auch Unternehmen, die bisher nicht als klassische Verpackungshersteller galten, können durch die PPWR neue regulatorische Pflichten treffen.
Die PPWR-Umsetzung reicht weit über 2026 hinaus.
Bis 2030 und darüber hinaus kommen weitere zentrale Anforderungen hinzu:
Unternehmen sollten schon jetzt klären:
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