Die Qualifizierung zum Geprüften Industriemeister Kunststoff und Kautschuk eröffnet Fachkräften, die über kunststoffspezifische Berufserfahrungen verfügen, die Chance, sich auf Führungsaufgaben in der Kunststoffindustrie vorzubereiten. Die vielfältigen Anwendungsbereiche von Kunststoffen und ständige Innovationen fordern auch in der Zukunft hochqualifizierte Führungskräfte. Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit dem Kunststoff-Zentrum SKZ und der IHK in Volllzeit durchgeführt.
Zuschuss vom Bund
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; Aufstiegs-BAföG) ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chance mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren des Meisters. Die Förderung erfolgt in zwei Stufen: Zuschussanteil (50 % der Kosten) und Darlehenserlass bei Prüfungserfolg (50 %).
Zuschuss vom Freistaat Bayern
In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung, der zum 1. Juni 2019 auf 2.000,- EUR erhöht wurde.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen:
Handlungsspezifische Qualifikationen:
Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt:
(Von den genannten Schwerpunkten a) bis d) muss einer gewählt werden)
a) Bearbeitungstechnik (Baden-Württemberg, Niedersachsen)
b) Verarbeitungstechnik (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen)
c) Kautschuktechnik (Baden-Württemberg)
d) Faserverbund (Niedersachsen)
Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
Zur Prüfung "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
Zur Prüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu dem Bereich
Kunststoff- und Kautschuktechnik haben.
ca. 970 U.-Std., ca. 7 Monate Vollzeit, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr