Mit der CE-Kennzeichnung bestätigen Sie, dass Ihr Produkt den Vorgaben der Bauproduktenverordnung (BauPVO), sowie den entsprechenden technischen Spezifikationen entspricht und sicher in den Verkehr gebracht werden kann. Sie ist keine Zertifizierung durch Dritte, sondern eine Herstellerverantwortung.
Mit unserem erfahrenen Team von qualifizierten Auditorinnen und Auditoren führen wir weltweit Audits (gemäß des entsprechenden Leistungsbewertungssystems) und Produktprüfungen (nach System 1/1+) für Sie durch. Das auf dieser Basis von uns erstellte CE-Zertifikat, z. B. von Geokunststoffen nach System 2+, bildet die Grundlage für Ihre EU-Konformitätserklärung.
Die CE-Kennzeichnung zeigt, dass ein Produkt allen geltenden Anforderungen der Bauproduktenverordnung entspricht. Je nach Produkttyp und Sicherheitsrisiko gelten unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren:
System 1 / 1+
Für besonders sicherheitsrelevante Produkte, z. B. tragende Bauteile. Hier prüft eine notifzierte Stelle das Produkt und überwacht die Produktion regelmäßig. Im System 1+ ist eine regelmäßige Produktprüfung durch eine notifizierte Stelle erforderlich.
System 2+
Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) durch eine notifizierte Stelle.
System 3
Die notifizierte Stelle prüft das Produkt; die Produktionskontrolle übernimmt der Hersteller.
System 4
Für Produkte mit geringem Risiko. Eigenprüfung und Selbstzertifizierung des Herstellers – externe Prüfungen sind nicht notwendig.
So wissen Sie immer: Mit der CE-Kennzeichnung entsprechen die Produkte höchsten Sicherheitsstandards – transparent und zuverlässig.
Die CE-Kennzeichnung ist ein Zertifizierungszeichen, das in der Europäischen Union verwendet wird. Die CE-Kennzeichnung ist verpflichtend für viele Produkte, die in den EU-Mitgliedstaaten verkauft werden, und sie ermöglicht es den Herstellern, ihre Produkte innerhalb des EU-Binnenmarkts frei zu vertreiben. Um eine CE-Zertifizierung zu erhalten, müssen Hersteller bestimmte Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und sicherstellen, dass ihre Produkte den Vorgaben der Bauproduktenverordnung (BauPVO bzw. CPR), sowie den entsprechenden technischen Spezifikationen entsprechen.