Produkte

Langlebig – zuverlässig – sicher
Kunststoffprodukte sind aus unserem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, dass diese ihre jeweiligen Aufgaben gut erfüllen. Gerne übernehmen wir hierzu die erforderlichen Tests zur Qualitätssicherung.

Verfahren

Geprüfte Sicherheit
Sicherheit und hervorragende Qualität sind gute Verkaufsargumente für Ihre Produkte. In unserem akkreditierten Prüflabor testen und zertifizieren wir eine Vielzahl an unterschiedlichen Kunststoffprodukten mit zahlreichen Prüfverfahren.

Produktzertifizierung

Vertrauensbonus für zertifizierte Produkte
Prüfsiegel steigern das Vertrauen in ein Produkt und die damit verbundenen Prüfungen zur Qualitätssicherung. Gerne testet und zertifiziert unser akkreditiertes Prüflabor auch Ihre Produkte.

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CE-Zeichen

CE-Kennzeichnung

Ihre Sicherheit im EU-Binnenmarkt

Mit der CE-Kennzeichnung bestätigen Sie, dass Ihr Produkt den Vorgaben der Bauproduktenverordnung (BauPVO), sowie den entsprechenden technischen Spezifikationen entspricht und sicher in den Verkehr gebracht werden kann. Sie ist keine Zertifizierung durch Dritte, sondern eine Herstellerverantwortung.

Mit unserem erfahrenen Team von qualifizierten Auditorinnen und Auditoren führen wir weltweit Audits (gemäß des entsprechenden Leistungsbewertungssystems) und Produktprüfungen (nach System 1/1+) für Sie durch. Das auf dieser Basis von uns erstellte CE-Zertifikat, z. B. von Geokunststoffen nach System 2+, bildet die Grundlage für Ihre EU-Konformitätserklärung.
 

Ihre Vorteile:

  • Rechtssichere CE-Kennzeichnung

  • Vertrauen in die Konformität Ihrer Produkte

  • Stärkung von Reputation und Marktakzeptanz
     

Katja Müller
Leiterin der Zertifizierungsstelle
Würzburg
k.mueller@skz.de
BauPVO

CE-Kennzeichnung nach BauPVO einfach erklärt

Die CE-Kennzeichnung zeigt, dass ein Produkt allen geltenden Anforderungen der Bauproduktenverordnung entspricht. Je nach Produkttyp und Sicherheitsrisiko gelten unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren:


System 1 / 1+ 
Für besonders sicherheitsrelevante Produkte, z. B. tragende Bauteile. Hier prüft eine notifzierte Stelle das Produkt und überwacht die Produktion regelmäßig. Im System 1+ ist eine regelmäßige Produktprüfung durch eine notifizierte Stelle erforderlich.


System 2+
Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) durch eine notifizierte Stelle. 


System 3
Die notifizierte Stelle prüft das Produkt; die Produktionskontrolle übernimmt der Hersteller. 


System 4 
Für Produkte mit geringem Risiko. Eigenprüfung und Selbstzertifizierung des Herstellers – externe Prüfungen sind nicht notwendig. 


So wissen Sie immer: Mit der CE-Kennzeichnung entsprechen die Produkte höchsten Sicherheitsstandards – transparent und zuverlässig.
 

Wissenswertes 
zur CE-Zertifizierung

Die CE-Kennzeichnung ist ein Zertifizierungszeichen, das in der Europäischen Union verwendet wird. Die CE-Kennzeichnung ist verpflichtend für viele Produkte, die in den EU-Mitgliedstaaten verkauft werden, und sie ermöglicht es den Herstellern, ihre Produkte innerhalb des EU-Binnenmarkts frei zu vertreiben. Um eine CE-Zertifizierung zu erhalten, müssen Hersteller bestimmte Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und sicherstellen, dass ihre Produkte den Vorgaben der Bauproduktenverordnung (BauPVO bzw. CPR), sowie den entsprechenden technischen Spezifikationen entsprechen.
 

Zertifizierung nach der Bauproduktenverordnung (BauPVO)

  • CE-Zertifizierung von Bauprodukten erfolgt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 (Bauproduktenverordnung - CPR)
    Regulation - 305/2011 - EN - EUR-Lex
  • Die neue Verordnung (EU) Nr. 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 ist bereits in Kraft und löst die alte schrittweise bis 8. Januar 2040 ab.
    Regulation - EU - 2024/3110 - EN - EUR-Lex
  • Welches System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts zur Anwendung kommt, ist in der jeweiligen technischen Spezifikation (harmonisierte Norm oder Europäisch technisches Bewertungsdokument) festgelegt
  • Vor dem Anbringen der CE-Kennzeichnung (und somit vor der Vermarktung Ihres Produkts), muss ein Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit des Produkts (Systeme 1+ und 1) oder über die Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK, System 2+) durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle ausgestellt werden.
  • Als notifizierte Stelle sind wir offiziell mit der Nummer 1213 gelistet.
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