*Dieser Kurs ist umsatzsteuerbefreit.
Die Europäische Union geht mit entscheidenden Schritten zur Reduktion von Mikroplastikemissionen vor. Durch die “Mikroplastik-Beschränkung” (REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78) treten umfassende Informations- und Berichtspflichten in Kraft. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Verarbeiter, Compoundeure, Recycler, Importeure und Händler von Kunststoffgranulaten, -flocken, -pulvern und -fasern (also auch viele Unternehmen, die bislang nicht im Fokus der REACH-Verordnung standen).
Kunststoffgranulat ist in der EU die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt freigesetzten Mikroplastiks. Jährlich gelangen Schätzungen zufolge 52.000 bis 184.000 Tonnen durch unsachgemäße Handhabung in die Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, verabschiedete der EU-Parlament im Oktober 2025 die Pellet-Loss-Verordnung, die verbindliche Maßnahmen zur Verringerung von Mikroplastikemissionen und zur Ergänzung der REACH-Beschränkung einführt.
Wer frühzeitig handelt, schafft Rechtssicherheit, reduziert operative Risiken und vermeidet Kosten durch kurzfristige Umstellungen. Deshalb haben sich die REACH-Experten von UMCO und SKZ zusammengeschlossen, um Sie gezielt und praxisnah zu informieren.
Folgend finden Sie die Übersicht der aktuell geplanten Termine für den Kurs "EU-Mikroplastikregulierung - Anforderungen der REACH-Beschränkung und Pellet-Loss-Verordnung". Bei einer Buchung 12 Wochen im Voraus gewähren wir Ihnen einen Frühbucherrabatt von 10% Die betroffenen Kurse sind entsprechend gekennzeichnet.
SKZ
UMCO GmbH , Hamburg
Die Europäische Union geht mit entscheidenden Schritten zur Reduktion von Mikroplastikemissionen vor. Durch die “Mikroplastik-Beschränkung” (REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78) treten umfassende Informations- und Berichtspflichten in Kraft. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Verarbeiter, Compoundeure, Recycler, Importeure und Händler von Kunststoffgranulaten, -flocken, -pulvern und -fasern (also auch viele Unternehmen, die bislang nicht im Fokus der REACH-Verordnung standen).
Kunststoffgranulat ist in der EU die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt freigesetzten Mikroplastiks. Jährlich gelangen Schätzungen zufolge 52.000 bis 184.000 Tonnen durch unsachgemäße Handhabung in die Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, verabschiedete der EU-Parlament im Oktober 2025 die Pellet-Loss-Verordnung, die verbindliche Maßnahmen zur Verringerung von Mikroplastikemissionen und zur Ergänzung der REACH-Beschränkung einführt.
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Die Europäische Union geht mit entscheidenden Schritten zur Reduktion von Mikroplastikemissionen vor. Durch die “Mikroplastik-Beschränkung” (REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78) treten umfassende Informations- und Berichtspflichten in Kraft. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Verarbeiter, Compoundeure, Recycler, Importeure und Händler von Kunststoffgranulaten, -flocken, -pulvern und -fasern (also auch viele Unternehmen, die bislang nicht im Fokus der REACH-Verordnung standen).
Kunststoffgranulat ist in der EU die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt freigesetzten Mikroplastiks. Jährlich gelangen Schätzungen zufolge 52.000 bis 184.000 Tonnen durch unsachgemäße Handhabung in die Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, verabschiedete der EU-Parlament im Oktober 2025 die Pellet-Loss-Verordnung, die verbindliche Maßnahmen zur Verringerung von Mikroplastikemissionen und zur Ergänzung der REACH-Beschränkung einführt.
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Die Europäische Union geht mit entscheidenden Schritten zur Reduktion von Mikroplastikemissionen vor. Durch die “Mikroplastik-Beschränkung” (REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78) treten umfassende Informations- und Berichtspflichten in Kraft. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Verarbeiter, Compoundeure, Recycler, Importeure und Händler von Kunststoffgranulaten, -flocken, -pulvern und -fasern (also auch viele Unternehmen, die bislang nicht im Fokus der REACH-Verordnung standen).
Kunststoffgranulat ist in der EU die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt freigesetzten Mikroplastiks. Jährlich gelangen Schätzungen zufolge 52.000 bis 184.000 Tonnen durch unsachgemäße Handhabung in die Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, verabschiedete der EU-Parlament im Oktober 2025 die Pellet-Loss-Verordnung, die verbindliche Maßnahmen zur Verringerung von Mikroplastikemissionen und zur Ergänzung der REACH-Beschränkung einführt.
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