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Wissen schafft Werte
Die Aus- und Weiterbildung von Ingenieuren und Fachkräften für die Kunststoffindustrie ist Gründungszweck des SKZ und unsere Mission. Seit 1961 ist das SKZ die Adresse der Branche für betriebliche Weiterbildung. Mit dem Wissen Ihrer Mitarbeiter schafft Ihr Unternehmen Werte. 

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Individuelle Voraussetzungen und Ziele erfordern flexibele und individualisierbare Weiterbildungsangebote, die gleichzeitig höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden. Dafür steht das SKZ mit über 60 Jahren Erfahrung als DIN ISO 9001:2015 zertifizierter Anbieter von Qualitätsweiterbildung und jährlich über 10.000 Teilnehmern.

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Dieser Kurs kann im LIVE-Online-Format gebucht werden.
Dieser Kurs kann als E-Learning zum Selbststudium gebucht werden.
Dieser Kurs kann als Präsenzschulung vor Ort beim SKZ gebucht werden.
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Praxisanteil: 25% (Kurse für Quereinsteiger)
Niveau: Grundlagen

Kurs im Überblick

Ab
450,00 EUR
:
Ab
Dauer
1 Tag
Dauer
1 Tag
Kursformate:
Online-Unterricht
Zertifikate:
Nein
Ab
450,00 EUR*
Dauer
1 Tag

*Dieser Kurs ist umsatzsteuerbefreit.

Ihr direkter Ansprechpartner
Merve Kartal
Kursorganisation
Würzburg
anmeldung@skz.de
Infos

Übersicht

Warum sollten Sie teilnehmen?

Die Europäische Union geht mit entscheidenden Schritten zur Reduktion von Mikroplastikemissionen vor. Durch die “Mikroplastik-Beschränkung” (REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78) treten umfassende Informations- und Berichtspflichten in Kraft. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Verarbeiter, Compoundeure, Recycler, Importeure und Händler von Kunststoffgranulaten, -flocken, -pulvern und -fasern (also auch viele Unternehmen, die bislang nicht im Fokus der REACH-Verordnung standen).

Kunststoffgranulat ist in der EU die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt freigesetzten Mikroplastiks. Jährlich gelangen Schätzungen zufolge 52.000 bis 184.000 Tonnen durch unsachgemäße Handhabung in die Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, verabschiedete der EU-Parlament im Oktober 2025 die Pellet-Loss-Verordnung, die verbindliche Maßnahmen zur Verringerung von Mikroplastikemissionen und zur Ergänzung der REACH-Beschränkung einführt.

Wer frühzeitig handelt, schafft Rechtssicherheit, reduziert operative Risiken und vermeidet Kosten durch kurzfristige Umstellungen. Deshalb haben sich die REACH-Experten von UMCO und SKZ zusammengeschlossen, um Sie gezielt und praxisnah zu informieren.

Inhalt


Mikroplastik-Beschränkung

  • Einführung in das Thema Mikroplastik: Detaillierte Vorstellung der Beschränkung für synthetische Polymermikropartikel gemäß  REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78. Erläuterung der Definition von Mikroplastik, betroffenen Stoffgruppen und Produkten
  • Geltungsbereich und Ausnahmen für die Kunststoffbranche (UMCO): Welche Unternehmen und Produkte sind betroffen und welche Ausnahmen gelten. Wir betrachten konkrete Beispiele von Kunststoffverarbeitern und Recyclern.
  • Informations- und Berichtspflichten (UMCO): Seit dem 17. Oktober 2025 gelten neue Informationspflichten und bis Mai 2026 müssen betroffene Unternehmen geschätzte Emissionen an die ECHA melden und jährlich Bericht erstatten.

Pellet-Loss-Verordnung

  • Überblick und Ziele: Vorstellung der im September 2025 verabschiedeten EU-Verordnung zur Vermeidung unbeabsichtigter Pelletverluste. 
  • Pflichten für Unternehmen: Unternehmen, die jährlich mehr als fünf Tonnen Kunststoffpellets handhaben, müssen Risikomanagementpläne erstellen. Ab 1.500 Tonnen ist eine Zertifizierung durch unabhängige Dritte erforderlich. Auch Nicht-EU-Transporteure müssen künftig einen EU-Vertreter benennen
Praxis
  • Stellen Sie ihre Fragen an unsere REACH-Expertinnen und -Experten
  • Wir gehen gezielt auf Ihre unternehmensspezifischen Fragestellungen ein
  • Praktische Ansätze zur Mikroplastikvermeidung
  • Diskussion praxisnaher Fallbeispiele, die zeigen, wie Unternehmen die neuen Anforderungen umsetzen - mit Fokus auf typische Herausforderungen und bewährten Lösungsansätzen
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Folgend finden Sie die Übersicht der aktuell geplanten Termine für den Kurs "EU-Mikroplastikregulierung - Anforderungen der REACH-Beschränkung und Pellet-Loss-Verordnung". Bei einer Buchung 12 Wochen im Voraus gewähren wir Ihnen einen Frühbucherrabatt von 10% Die betroffenen Kurse sind entsprechend gekennzeichnet.

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29.01.2026
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Referenten & Kursleiter
Heicke Gaedeke
Kursleiter

SKZ

Dr. Elisa Grabitz
Referent

UMCO GmbH , Hamburg

EU-Mikroplastikregulierung - Anforderungen der REACH-Beschränkung und Pellet-Loss-Verordnung
29.01.2026
Ihr direkter Ansprechpartner
Merve Kartal
Kursorganisation
Würzburg
anmeldung@skz.de
Dauer
1 Tag
Uhrzeit
Beginn: 29.01.2026 , 13:00 Uhr
Ende: 29.01.2026 , 16:30 Uhr
Ort
Online-Event

Online
Kosten
450,00 EUR
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Diese Veranstaltung wird garantiert durchgeführt
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Die Europäische Union geht mit entscheidenden Schritten zur Reduktion von Mikroplastikemissionen vor. Durch die “Mikroplastik-Beschränkung” (REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78) treten umfassende Informations- und Berichtspflichten in Kraft. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Verarbeiter, Compoundeure, Recycler, Importeure und Händler von Kunststoffgranulaten, -flocken, -pulvern und -fasern (also auch viele Unternehmen, die bislang nicht im Fokus der REACH-Verordnung standen).

Kunststoffgranulat ist in der EU die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt freigesetzten Mikroplastiks. Jährlich gelangen Schätzungen zufolge 52.000 bis 184.000 Tonnen durch unsachgemäße Handhabung in die Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, verabschiedete der EU-Parlament im Oktober 2025 die Pellet-Loss-Verordnung, die verbindliche Maßnahmen zur Verringerung von Mikroplastikemissionen und zur Ergänzung der REACH-Beschränkung einführt.

Wer frühzeitig handelt, schafft Rechtssicherheit, reduziert operative Risiken und vermeidet Kosten durch kurzfristige Umstellungen. Deshalb haben sich die REACH-Experten von UMCO und SKZ zusammengeschlossen, um Sie gezielt und praxisnah zu informieren.

Veranstaltungsort
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Nachhaltigkeit und Recycling

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Die Europäische Union geht mit entscheidenden Schritten zur Reduktion von Mikroplastikemissionen vor. Durch die “Mikroplastik-Beschränkung” (REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78) treten umfassende Informations- und Berichtspflichten in Kraft. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Verarbeiter, Compoundeure, Recycler, Importeure und Händler von Kunststoffgranulaten, -flocken, -pulvern und -fasern (also auch viele Unternehmen, die bislang nicht im Fokus der REACH-Verordnung standen).

Kunststoffgranulat ist in der EU die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt freigesetzten Mikroplastiks. Jährlich gelangen Schätzungen zufolge 52.000 bis 184.000 Tonnen durch unsachgemäße Handhabung in die Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, verabschiedete der EU-Parlament im Oktober 2025 die Pellet-Loss-Verordnung, die verbindliche Maßnahmen zur Verringerung von Mikroplastikemissionen und zur Ergänzung der REACH-Beschränkung einführt.

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Mikroplastik-Beschränkung

  • Einführung in das Thema Mikroplastik: Detaillierte Vorstellung der Beschränkung für synthetische Polymermikropartikel gemäß  REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78. Erläuterung der Definition von Mikroplastik, betroffenen Stoffgruppen und Produkten
  • Geltungsbereich und Ausnahmen für die Kunststoffbranche (UMCO): Welche Unternehmen und Produkte sind betroffen und welche Ausnahmen gelten. Wir betrachten konkrete Beispiele von Kunststoffverarbeitern und Recyclern.
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Kunststoffgranulat ist in der EU die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt freigesetzten Mikroplastiks. Jährlich gelangen Schätzungen zufolge 52.000 bis 184.000 Tonnen durch unsachgemäße Handhabung in die Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, verabschiedete der EU-Parlament im Oktober 2025 die Pellet-Loss-Verordnung, die verbindliche Maßnahmen zur Verringerung von Mikroplastikemissionen und zur Ergänzung der REACH-Beschränkung einführt.

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