*Dieser Kurs ist umsatzsteuerbefreit.
Die Europäische Union geht mit entscheidenden Schritten zur Reduktion von Mikroplastikemissionen vor. Durch die “Mikroplastik-Beschränkung” (REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78) treten umfassende Informations- und Berichtspflichten in Kraft. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Verarbeiter, Compoundeure, Recycler, Importeure und Händler von Kunststoffgranulaten, -flocken, -pulvern und -fasern (also auch viele Unternehmen, die bislang nicht im Fokus der REACH-Verordnung standen).
Kunststoffgranulat ist in der EU die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt freigesetzten Mikroplastiks. Jährlich gelangen Schätzungen zufolge 52.000 bis 184.000 Tonnen durch unsachgemäße Handhabung in die Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, ist seit 16.12.2025 die EU Pellet-Loss-Verordnung wirksam, die verbindliche Maßnahmen zur Verringerung von Mikroplastikemissionen einführt und eine Ergänzung zur REACH-Beschränkung bildet.
Durch die weitreichenden Vorgaben und offenen Punkte auf EU‑ und nationaler Ebene bleibt Unternehmen nur wenig Zeit für die Umsetzung. Daher sollten betroffene Unternehmen jetzt handeln, Prozesse prüfen, Verantwortlichkeiten festlegen und frühzeitig mit den notwendigen Maßnahmen beginnen. Denn wer frühzeitig handelt, schafft Rechtssicherheit, reduziert operative Risiken und vermeidet Kosten durch kurzfristige Umstellungen. Die Experten von UMCO und SKZ haben sich zusammengeschlossen, um Sie gezielt und praxisnah zu informieren.
Folgend finden Sie die Übersicht der aktuell geplanten Termine für den Kurs "EU-Mikroplastikregulierung - Anforderungen der REACH-Beschränkung und Pellet-Loss-Verordnung". Bei einer Buchung 12 Wochen im Voraus gewähren wir Ihnen einen Frühbucherrabatt von 10% Die betroffenen Kurse sind entsprechend gekennzeichnet.
SKZ
UMCO GmbH , Hamburg
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Die Europäische Union geht mit entscheidenden Schritten zur Reduktion von Mikroplastikemissionen vor. Durch die “Mikroplastik-Beschränkung” (REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78) treten umfassende Informations- und Berichtspflichten in Kraft. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Verarbeiter, Compoundeure, Recycler, Importeure und Händler von Kunststoffgranulaten, -flocken, -pulvern und -fasern (also auch viele Unternehmen, die bislang nicht im Fokus der REACH-Verordnung standen).
Kunststoffgranulat ist in der EU die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt freigesetzten Mikroplastiks. Jährlich gelangen Schätzungen zufolge 52.000 bis 184.000 Tonnen durch unsachgemäße Handhabung in die Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, ist seit 16.12.2025 die EU Pellet-Loss-Verordnung wirksam, die verbindliche Maßnahmen zur Verringerung von Mikroplastikemissionen einführt und eine Ergänzung zur REACH-Beschränkung bildet.
Durch die weitreichenden Vorgaben und offenen Punkte auf EU‑ und nationaler Ebene bleibt Unternehmen nur wenig Zeit für die Umsetzung. Daher sollten betroffene Unternehmen jetzt handeln, Prozesse prüfen, Verantwortlichkeiten festlegen und frühzeitig mit den notwendigen Maßnahmen beginnen. Denn wer frühzeitig handelt, schafft Rechtssicherheit, reduziert operative Risiken und vermeidet Kosten durch kurzfristige Umstellungen. Die Experten von UMCO und SKZ haben sich zusammengeschlossen, um Sie gezielt und praxisnah zu informieren.
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Die Europäische Union geht mit entscheidenden Schritten zur Reduktion von Mikroplastikemissionen vor. Durch die “Mikroplastik-Beschränkung” (REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78) treten umfassende Informations- und Berichtspflichten in Kraft. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Verarbeiter, Compoundeure, Recycler, Importeure und Händler von Kunststoffgranulaten, -flocken, -pulvern und -fasern (also auch viele Unternehmen, die bislang nicht im Fokus der REACH-Verordnung standen).
Kunststoffgranulat ist in der EU die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt freigesetzten Mikroplastiks. Jährlich gelangen Schätzungen zufolge 52.000 bis 184.000 Tonnen durch unsachgemäße Handhabung in die Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, ist seit 16.12.2025 die EU Pellet-Loss-Verordnung wirksam, die verbindliche Maßnahmen zur Verringerung von Mikroplastikemissionen einführt und eine Ergänzung zur REACH-Beschränkung bildet.
Durch die weitreichenden Vorgaben und offenen Punkte auf EU‑ und nationaler Ebene bleibt Unternehmen nur wenig Zeit für die Umsetzung. Daher sollten betroffene Unternehmen jetzt handeln, Prozesse prüfen, Verantwortlichkeiten festlegen und frühzeitig mit den notwendigen Maßnahmen beginnen. Denn wer frühzeitig handelt, schafft Rechtssicherheit, reduziert operative Risiken und vermeidet Kosten durch kurzfristige Umstellungen. Die Experten von UMCO und SKZ haben sich zusammengeschlossen, um Sie gezielt und praxisnah zu informieren.
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Die Europäische Union geht mit entscheidenden Schritten zur Reduktion von Mikroplastikemissionen vor. Durch die “Mikroplastik-Beschränkung” (REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78) treten umfassende Informations- und Berichtspflichten in Kraft. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Verarbeiter, Compoundeure, Recycler, Importeure und Händler von Kunststoffgranulaten, -flocken, -pulvern und -fasern (also auch viele Unternehmen, die bislang nicht im Fokus der REACH-Verordnung standen).
Kunststoffgranulat ist in der EU die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt freigesetzten Mikroplastiks. Jährlich gelangen Schätzungen zufolge 52.000 bis 184.000 Tonnen durch unsachgemäße Handhabung in die Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, ist seit 16.12.2025 die EU Pellet-Loss-Verordnung wirksam, die verbindliche Maßnahmen zur Verringerung von Mikroplastikemissionen einführt und eine Ergänzung zur REACH-Beschränkung bildet.
Durch die weitreichenden Vorgaben und offenen Punkte auf EU‑ und nationaler Ebene bleibt Unternehmen nur wenig Zeit für die Umsetzung. Daher sollten betroffene Unternehmen jetzt handeln, Prozesse prüfen, Verantwortlichkeiten festlegen und frühzeitig mit den notwendigen Maßnahmen beginnen. Denn wer frühzeitig handelt, schafft Rechtssicherheit, reduziert operative Risiken und vermeidet Kosten durch kurzfristige Umstellungen. Die Experten von UMCO und SKZ haben sich zusammengeschlossen, um Sie gezielt und praxisnah zu informieren.
Die Europäische Union geht mit entscheidenden Schritten zur Reduktion von Mikroplastikemissionen vor. Durch die “Mikroplastik-Beschränkung” (REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78) treten umfassende Informations- und Berichtspflichten in Kraft. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Verarbeiter, Compoundeure, Recycler, Importeure und Händler von Kunststoffgranulaten, -flocken, -pulvern und -fasern (also auch viele Unternehmen, die bislang nicht im Fokus der REACH-Verordnung standen).
Kunststoffgranulat ist in der EU die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt freigesetzten Mikroplastiks. Jährlich gelangen Schätzungen zufolge 52.000 bis 184.000 Tonnen durch unsachgemäße Handhabung in die Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, ist seit 16.12.2025 die EU Pellet-Loss-Verordnung wirksam, die verbindliche Maßnahmen zur Verringerung von Mikroplastikemissionen einführt und eine Ergänzung zur REACH-Beschränkung bildet.
Durch die weitreichenden Vorgaben und offenen Punkte auf EU‑ und nationaler Ebene bleibt Unternehmen nur wenig Zeit für die Umsetzung. Daher sollten betroffene Unternehmen jetzt handeln, Prozesse prüfen, Verantwortlichkeiten festlegen und frühzeitig mit den notwendigen Maßnahmen beginnen. Denn wer frühzeitig handelt, schafft Rechtssicherheit, reduziert operative Risiken und vermeidet Kosten durch kurzfristige Umstellungen. Die Experten von UMCO und SKZ haben sich zusammengeschlossen, um Sie gezielt und praxisnah zu informieren.
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