Vor dem Hintergrund der bestehenden Klimakrise zielen gesetzliche und regulatorische Entwicklungen immer mehr darauf ab, dass auch der Industriesektor seine Treibhausgasemissionen minimieren muss. Mit dem Klimaschutzgesetz soll Deutschland bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Dieses klare und ambitionierte Ziel ist auch für alle produzierenden Unternehmen zu erfüllen. Somit steht auch der herkömmliche energieintensive Kunststoffverarbeitungsprozess vor einem Wandel. Ein möglicher Weg zur Klimaneutralität und die ersten Schritte hierfür, können wir mit Ihnen gemeinsam erarbeiten! Dies umfasst die Analyse der IST-Situation, die Definition von Klimazielen und die Empfehlung für eine zielgerichtete Umsetzung.
Förderung möglich:
Die Teilnahme an diesem Projekt ist förderfähig. Nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) können bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten im BAFA Modul 5 „Transformationskonzepte“ gefördert werden.
Laufzeit: 9 – 12 Monate
Kosten: ca. 10.000 € bis 15.000 € / Firma
Jetzt weitere Infos anfragen!
Erarbeitung eines individuellen Konzepts sowie Umsetzung erster Schritte hin zu einem klimaneutralen Unternehmen in der produzierenden Kunststoffindustrie. Dafür wird auf Unternehmensebene eine aktuelle CO2-Bilanz erfasst, welche die direkten und indirekten Emissionen durch den Energiebezug umfasst (Scope 1 und 2). Optional können Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Kette mit aufgenommen werden (Scope 3).
Nach einer Analyse der Ausgangssituation wird anhand der nationalen Ziele der Treibhausgasminderung ein Zielszenario von Treibhausgasreduktion für Ihr Unternehmen erarbeitet. Konkrete Maßnahmenbeschreibungen für die Zielerreichung und erste Schritte zur Umsetzung in Kunststoff produzierenden Unternehmen runden das Wegbereiterprojekt ab.
Wenn Sie sich an diesem spannenden Wegbereiterprojekt beteiligen möchten, senden Sie bitte ein kurze E-Mail an j.ort@skz.de. Ihre Anfrage ist unverbindlich. Gerne berate ich Sie persönlich zum geplanten Ablauf und weiteren Details. Bei Wegbereiterprojekten beteiligen Sie sich in einer Gruppe von Unternehmen mit einem gemeinsamen Ziel für Ihr jeweiligen spezifischen Unternehmensfall. Treten Sie in den Austausch und lernen Sie miteinander in Begleitung von Fachexperten, wie Sie spezifische Herausforderungen meistern können
Wussten Sie schon?!
Forschungsleistungen können Sie steuerlich im Rahmen des Forschungszulagengesetzes geltend machen!
Auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür gelten. Wir beraten Sie gerne über weitere Fördermöglichkeiten.
Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Wir freuen uns, Sie für dieses Thema gewinnen zu können
und diesen alternativen Weg in der Auftragsforschung einzuschlagen.
Vielen Dank im Voraus für Ihr Interesse!
Ihr
Julius Ort