EU-Mikroplastikregulierung - Anforderungen der REACH-Beschränkung und Pellet-Loss-Verordnung
Die Europäische Union geht mit entscheidenden Schritten zur Reduktion von Mikroplastikemissionen vor. Durch die “Mikroplastik-Beschränkung” (REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78) treten umfassende Informations- und Berichtspflichten in Kraft. Betroffen sind nicht nur Hersteller, sondern auch Verarbeiter, Compoundeure, Recycler, Importeure und Händler von Kunststoffgranulaten, -flocken, -pulvern und -fasern (also auch viele Unternehmen, die bislang nicht im Fokus der REACH-Verordnung standen).
Kunststoffgranulat ist in der EU die drittgrößte Quelle unbeabsichtigt freigesetzten Mikroplastiks. Jährlich gelangen Schätzungen zufolge 52.000 bis 184.000 Tonnen durch unsachgemäße Handhabung in die Umwelt. Um dem entgegenzuwirken, ist seit 16.12.2025 die EU Pellet-Loss-Verordnung wirksam, die verbindliche Maßnahmen zur Verringerung von Mikroplastikemissionen einführt und eine Ergänzung zur REACH-Beschränkung bildet.
Durch die weitreichenden Vorgaben und offenen Punkte auf EU‑ und nationaler Ebene bleibt Unternehmen nur wenig Zeit für die Umsetzung. Daher sollten betroffene Unternehmen jetzt handeln, Prozesse prüfen, Verantwortlichkeiten festlegen und frühzeitig mit den notwendigen Maßnahmen beginnen. Denn wer frühzeitig handelt, schafft Rechtssicherheit, reduziert operative Risiken und vermeidet Kosten durch kurzfristige Umstellungen. Die Experten von UMCO und SKZ haben sich zusammengeschlossen, um Sie gezielt und praxisnah zu informieren.
Theoretische Inhalte
Mikroplastik-Beschränkung
- Einführung in das Thema Mikroplastik: Detaillierte Vorstellung der Beschränkung für synthetische Polymermikropartikel gemäß REACH-VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII, Eintrag 78. Erläuterung der Definition von Mikroplastik, betroffenen Stoffgruppen und Produkten
- Geltungsbereich und Ausnahmen für die Kunststoffbranche (UMCO): Welche Unternehmen und Produkte sind betroffen und welche Ausnahmen gelten. Wir betrachten konkrete Beispiele von Kunststoffverarbeitern und Recyclern.
- Informations- und Berichtspflichten (UMCO): Seit dem 17. Oktober 2025 gelten neue Informationspflichten und bis Mai 2026 müssen betroffene Unternehmen geschätzte Emissionen an die ECHA melden und jährlich Bericht erstatten.
Pellet-Loss-Verordnung
- Überblick und Ziele: Vorstellung der EU- Verordnung „Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik“
- Pflichten für Unternehmen: Unternehmen, die jährlich mehr als fünf Tonnen Kunststoffpellets handhaben, müssen Risikomanagementpläne erstellen. Ab 1.500 Tonnen ist eine Zertifizierung durch unabhängige Dritte erforderlich. Auch Nicht-EU-Transporteure müssen künftig einen EU-Vertreter benennen
Praktische Inhalte
- Stellen Sie ihre Fragen an unsere REACH-Expertinnen und -Experten
- Wir gehen gezielt auf Ihre unternehmensspezifischen Fragestellungen ein
- Praktische Ansätze zur Mikroplastikvermeidung
- Diskussion praxisnaher Fallbeispiele, die zeigen, wie Unternehmen die neuen Anforderungen umsetzen - mit Fokus auf typische Herausforderungen und bewährten Lösungsansätzen
Referenten & Kursleiter
SKZ - KFE gGmbH, Würzburg
Dipl.-Ing. (FH) Heicke Gaedeke
UMCO GmbH, Hamburg
Julia Mikolon
UMCO GmbH, Hamburg
Alex Pfau
Termine
-
– 21.10.2026Online Verfügbarkeit
Plätze verfügbar 450,00 €*
-
– 20.11.2026Online Verfügbarkeit
Plätze verfügbar 450,00 €*
*Dieser Kurs ist umsatzsteuerbefreit.
Weitere Veranstaltungen aus dem Fachbereich
Alle ansehen 10-
Präsenz-Kurs
Nachhaltigkeit und Recycling
CO₂-Fußabdruck selbst berechnen
-
Online-Kurs
Nachhaltigkeit und Recycling
Energie sparen in der Extrusion
-
Online-Kurs
Nachhaltigkeit und Recycling
Packaging and Packaging Waste Regulation - Was Kunststoffverarbeiter jetzt wissen müssen
-
Online-Kurs
Nachhaltigkeit und Recycling
Advanced Recycling: Technologieübersicht abseits des mechanischen Recyclings