DE | EN | CN | RU

Günstige Zeiten für Ihre Weiterbildung:
Es gibt eine Vielzahl an staatlichen Fördermöglichkeiten, die Ihre Kosten für eine Schulung deutlich senken. Je nach Programm und Bundesland fallen die Förderquoten wie auch die Bedingungen unterschiedlich aus. Die Bundesagentur für Arbeit gibt Bildungs­gutscheine heraus, mit denen der Arbeitnehmer seine neu angestrebte Qualifizierung wählen kann.

Sämtliche Weiterbildungsangebote des SKZ sind förderfähig.

Das Vorgehen ist im Prinzip ganz einfach:

  • Wählen Sie eine Weiterbildung aus unserem kompletten Bildungsangebot.
  • Sobald Sie einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildung erhalten haben,
    leiten Sie diesen an das SKZ weiter.
  • Wir erledigen dann die gesamte restliche Abwicklung.


Gerne informieren wir Sie über mögliche Förderprogramme. Sprechen Sie uns einfach an!

Eine Auflistung der einzelnen Programme der Bundesländer finden Sie weiter unten...

 


Wir sind zertifiziert!Quacert_Logo

Die Förderung von bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfolgt nur noch, wenn der Bildungsträger die Forderungen des Dritten Buches zum Sozialgesetzbuch §§ 84 – 86 einhält und gemäß AZWV zertifiziert ist. Alle nachfolgenden Lehrgänge mit dem Vermerk „AZWV-zertifiziert“ werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zu 100 % gefördert. Mögliche Voraussetzungen werden im Nachfolgenden beschrieben.

Als Bedingung für die Einstellung ist eine bestimmte Qualifikation gefordert.


>> Zur Übersicht der AZWV-zertifizierten Lehrgänge im SKZ



Vorgehensweise

  • Der für das Unternehmen geeignete Mitarbeiter muss arbeitssuchend und bei der BA gemeldet sein. Der Unternehmer oder der Arbeitssuchende definieren die benötigten Qualifikationsmaßnahmen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
  • Anhand unseres Angebotes beantragen Sie die finanziellen Mittel bei der BA.
  • Die BA bestätigt die Kostenübernahme, das SKZ führt die Qualifizierung durch.
  • Nach erfolgreicher Qualifizierung erfolgt die Einstellung in das Unternehmen.

 


Weiterbildung während der Kurzarbeit
Facharbeiter oder andere qualifizierte Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld erhalten, können die Zeitspanne des Arbeitsausfalls mit einer geförderten beruflichen Weiterbildung sinnvoll ausfüllen, sofern ein entsprechender
Qualifizierungsbedarf besteht. Die Höhe der Förderung kann bis zu 80% der als angemessenen anerkannten Lehrgangskosten betragen. Unsere AZWV-zertifizierten Lehrgänge erfüllen die Voraussetzungen für eine Förderung.

 

Für gering qualifizierte Arbeitnehmer bestehen besondere Regelungen nach dem seit einigen Jahren bestehenden Programm „WeGebAU“ (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen).

 


 

Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit (nach Bundesland)

 

Bildungsgutscheine sind von der Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitnehmer oder einem Arbeitslosen ausgestellte Bescheinigungen, dass die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen. Sie dienen zur Vorlage bei dem vom Arbeitnehmer ausgewählten Träger der Weiterbildung. In einigen Bundesländern finden sich unterschiedliche Fördermöglichkeiten, die im Folgenden kurz beschrieben werden.

Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.deexterner Link  Link_extern

 



Bundesweit: Programm WeGebAU

Das WeGebAU-Programm (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit.

Die geringqualifizierten Arbeitnehmer erhalten die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Der Arbeitgeber, der seinen geringqualifizierten Arbeitnehmer für diese Qualifizierung freistellt, erhält im Rahmen des § 235c SGB III für den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter keine Arbeitsleistung erbringt, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich des darauf anfallenden, pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamt- sozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung.
Ältere Arbeitnehmer (45. Lebensjahr vollendet) bekommen die Lehrgangs- kosten und in Einzelfällen einen Zuschuss zu anfallenden Fahrtkosten bzw. zu den Kosten einer auswärtigen Unterbringung erstattet.


Förderfähiger Personenkreis Es gibt zwei förderfähige Personengruppen:

  1. Geringqualifizierte Arbeitnehmer, die entweder keine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder seit mindestens vier Jahren in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind.
  2. Mitarbeiter, die mindestens 45 Jahre alt und in einem Unternehmen beschäftigt sind, welches weniger als 250 Mitarbeiter in der betroffenen Niederlassung beschäftigt. Hier spielt die mitgebrachte Qualifikation keine Rolle. Auch neu eingestellte Mitarbeiter, die zu dem förderfähigen Personenkreis gehören, haben Anspruch auf Qualifizierung nach WeGebAU.

 

Förderfähige Qualifizierungen
Die Bundesagentur für Arbeit gibt Bildungsgutscheine heraus, mit denen der Arbeitnehmer seine neu angestrebte Qualifizierung wählen kann. Diese Qualifizierungsmaßnahmen müssen von der Bundesagentur für Arbeit zugelassen sein

 



Bundesweit:
Programm Bildungsprämie

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten darf nicht überschritten werden.

www.bildungspraemie.infoexterner Link  Link_extern

 


 

Baden-Württemberg:
Förderprogramm für Fachkurse

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Fachkurse der beruflichen Weiterbildung durch Zuschüsse zur Teilnahmegebühr. Die angebotenen Fachkurse müssen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur beruflichen Anpassung an die technische Entwicklung, zu erfolgreichem Management oder zur Weiterentwicklung von berufstypischem Fachwissen vermitteln.

www.esf-bw.deexterner Link  Link_extern

 



Bayern:
Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen

Inhaltlich müssen die Weiterbildungsvorhaben den aktuellen technischen, fachlichen und methodischen Anforderungen entsprechen und neue Berufsbilder und marktrelevante Zertifikate berücksichtigen.

www.stmas.bayern.deexterner Link  Link_extern

 


Berlin:
Bildungsurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen.

www.berlin.deexterner Link  Link_extern

 


Brandenburg:
Bildungsscheck, Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte

Um einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen zu können, darf die betreffende Person in den sechs Monaten vor Antragstellung an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben, nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, sich derzeit nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befinden und keine weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten.

www.lasa-brandenburg.deexterner Link  Link_extern

 


Bremen:
Bildungsurlaub

Auf der Grundlage des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes werden Veranstaltungen anerkannt, die der politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung dienen.

www.bildung.bremen.deexterner Link  Link_extern

 


Hamburg:
Bildungsurlaub Hamburg

Berufliche Weiterbildung soll den Arbeitnehmern dazu verhelfen, ihre berufliche Qualifikation und Mobilität zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Zur beruflichen Weiterbildung zählt alles, was Arbeitnehmer im Beruf anwenden können, etwa Fremdsprachen- oder Computerkenntnisse, kommunikative und soziale Kompetenz.

www.bildungsurlaub-hamburg.deexterner Link  Link_extern

 


Hessen:
Qualifizierungsscheck Hessen

In Hessen gibt es das Förderinstrument „Qualifizierungsscheck“. Damit werden Bemühungen von Arbeitnehmern unterstützt, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.

www.qualifizierungsschecks.deexterner Link  Link_extern

 


Mecklenburg-Vorpommern:
Bildungsfreistellung

Die Seminare im Rahmen des Bildungsurlaubes sollen der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung dienen oder zur Wahrnehmung von Ehrenämtern qualifizieren.

www.weiterbildung-mv.deexterner Link  Link_extern

 


Niedersachsen:
Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)

In Niedersachsen werden Projekte zur Stärkung der Weiterbildungsinfrastruktur für den Mittelstand und zur beruflichen Weiterbildung einzelner Beschäftigter durch Landesmittel und Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen müssen überbetrieblich ausgerichtet sein, allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln, zum Strukturwandel beitragen und sich auf die Vermittlung von Fachkompetenz, Sozialkompetenz oder Methodenkompetenz beziehen.

www.iwin-niedersachsen.deexterner Link  Link_extern

 


Nordrhein-Westfalen:
Bildungsschecks

Nordrhein-Westfalen gewährt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuschüsse zur beruflichen Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten.

www.arbeit.nrw.deexterner Link  Link_extern

 


Rheinland-Pfalz:
QualiScheck

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Teilnahme von Beschäftigten im Alter ab 45 Jahren an individuellen Weiterbildungsmaßnahmen durch Bildungsgutscheine (QualiScheck). Ziel ist es, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Beschäftigten zu erhalten, zu erweitern und der technischen Entwicklung anzupassen oder einen Beitrag für deren beruflichen Aufstieg zu leisten.

www.qualischeck.rlp.deexterner Link  Link_extern

 


Saarland:
Bildungsfreistellung

Die Freistellung kann für Veranstaltungen der politischen und beruflichen Weiterbildung gewährt werden.

www.saarland.deexterner Link  Link_extern

 


Sachsen:
Weiterbildungsscheck Sachsen

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) beschäftigungspolitische Projekte, unter anderem Projekte der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung. Seit Mai 2010 vergibt das Land Bildungsschecks für die berufliche Weiterbildung.

Die Palette der Kurse, die gefördert werden, reicht von fachsprachlichen Fortbildungen über kaufmännische Lehrgänge bis zu berufsbegleitenden Studiengängen. Zudem können Auslandsaufenthalte zur Qualifizierung von Beschäftigten ab einer Dauer von einem Monat gefördert werden.

www.sab.sachsen.deexterner Link  Link_extern

 


Sachsen-Anhalt:
Bildungsfreistellung

In Sachsen-Anhalt haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für berufliche Weiterbildung.

www.sachsen-anhalt.deexterner Link  Link_extern

 


Schleswig-Holstein:
Zukunftsprogramm Arbeit

In Schleswig-Holstein wird im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.

www.ib-sh.deexterner Link  Link_extern

 


Thüringen:
Weiterbildungsrichtlinie

Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Maßnahmen zur Sicherung und Erweiterung der Qualifikation von Fachkräften: berufliche Anpassungsqualifizierung von Thüringer Arbeitnehmern, Unternehmern und Existenzgründern und berufliche Aus- und Fortbildung, auch mit transnationalem oder interregionalem Bezug.

www.gfaw-thueringen.deexterner Link  Link_extern

 


 

nach oben

 

Ansprechpartner:

Information

Dipl.-Ing. Sylvia Schmidt
Frankfurter Straße 15-17
97082 Würzburg
Tel: +49 931 4104-206
Fax: +49 931 4104-277

Anmeldung und Information,
Würzburg

Ihr Weg zu uns.
 

Lore Ecker
Frankfurter Straße 15-17
97082 Würzburg
Tel: +49 931 4104-184
Fax: +49 931 4104-274

Anmeldung und Information,
Halle

Ihr Weg zu uns.

 

Beate Hahn
Köthener Str. 33a
06118 Halle
Tel: +49 345 53045-24
Fax: +49 345 53045-22

Organisation,
Anmeldung und Information

 

Annette von Hörsten
Woltorfer Straße 77
31224 Peine
Tel: +49 5171 48935
Fax: +49 5171 18426

Anmeldung und Information,
Horb

Ihr Weg zu uns.

 

Lucretia Henning
Rauher Grund 9
72160 Horb
Tel: +49 7451 62457-11
Fax: +49 7451 62457-20

AZWV-Lehrgänge

Das SKZ bietet Ihnen eine Reihe von Lehrgängen an, die durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
 

Download Übersicht
Bildungsförderung

AZWV-zertifizierte Lehrgänge

Titel_AZWV-Lehrgaenge

page_white_acrobat  Broschüre 2013