Wir sind zertifiziert!
Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfolgt nur noch, wenn der Bildungsträger die Forderungen des Dritten Buches zum Sozialgesetzbuch §§ 84 – 86 einhält und gemäß AZWV zertifiziert ist. Alle nachfolgenden Lehrgänge mit dem Vermerk „AZWV-zertifiziert“ werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gefördert. Mögliche Voraussetzungen werden im Nachfolgenden beschrieben.
Als Bedingung für die Einstellung ist eine bestimmte Qualifikation gefordert.
>> Zur Übersicht der AZWV-zertifizierten Lehrgänge im SKZ
Vorgehensweise
Weiterbildung während der Kurzarbeit
Facharbeiter oder andere qualifizierte Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld erhalten, können die Zeitspanne des Arbeitsausfalls mit einer geförderten beruflichen Weiterbildung sinnvoll ausfüllen, sofern ein entsprechender
Qualifizierungsbedarf besteht. Die Höhe der Förderung kann bis zu 80% der als angemessenen anerkannten Lehrgangskosten betragen. Unsere AZWV-zertifizierten Lehrgänge erfüllen die Voraussetzungen für eine Förderung.
Für gering qualifizierte Arbeitnehmer bestehen besondere Regelungen nach dem seit einigen Jahren bestehenden Programm „WeGebAU“ (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen).
Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit
Bildungsgutscheine sind von der Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitnehmer oder einem Arbeitslosen ausgestellte Bescheinigungen, dass die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen. Sie dienen zur Vorlage bei dem vom Arbeitnehmer ausgewählten Träger der Weiterbildung. In einigen Bundesländern finden sich unterschiedliche Fördermöglichkeiten, die im Folgenden kurz beschrieben werden.
Programm WeGebAU
Das WeGebAU-Programm (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit.
Die geringqualifizierten Arbeitnehmer erhalten die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Der Arbeitgeber, der seinen geringqualifizierten Arbeitnehmer für diese Qualifizierung freistellt, erhält im Rahmen des § 235c SGB III für den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter keine Arbeitsleistung erbringt, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich des darauf anfallenden, pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamt- sozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung.
Ältere Arbeitnehmer (45. Lebensjahr vollendet) bekommen die Lehrgangs- kosten und in Einzelfällen einen Zuschuss zu anfallenden Fahrtkosten bzw. zu den Kosten einer auswärtigen Unterbringung erstattet.
Förderfähiger Personenkreis Es gibt zwei förderfähige Personengruppen:
Förderfähige Qualifizierungen
Die Bundesagentur für Arbeit gibt Bildungsgutscheine heraus, mit denen der Arbeitnehmer seine neu angestrebte Qualifizierung wählen kann. Diese Qualifizierungsmaßnahmen müssen von der Bundesagentur für Arbeit zugelassen sein
Bildungsscheck NRW
Der Bildungsscheck NRW ist ein auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränkter Bildungsgutschein aus dem staatlichen Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Der Bildungsscheck wird finanziert aus Landesmitteln und Mitteln des Europäischer Sozialfonds (ESF) für Deutschland. Gefördert werden erwerbstätige Mitarbeiter in kleinen und mittelständischen Betrieben mit höchstens 249 Mitarbeitern, Selbstständige in den ersten fünf Jahren der Selbstständigkeit, Berufsrückkehrer unter bestimmten Voraussetzungen und auch geringfügig Erwerbstätige. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, sowie Beamte des Bundes, der Länder und Kommunen können den Bildungsscheck nicht in Anspruch nehmen.
www.esf.nrw.de
Programm Bildungsprämie
Das Programm Bildungsprämie ist eine Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Darüber wird mit den Instrumenten Prämiengutschein und Weiterbildungssparen die berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen gefördert.
www.bildungspraemie.info
Qualifizierungsscheck Hessen
Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms „Qualifizierung von Beschäftigten in KMU“ in der ESF-Förderperiode 2007-2013 das Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ gezielt ein. Mit dem neuen Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.
www.qualifizierungsschecks.de
QualiScheck
Um die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger und die kleineren und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Sicherung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, hat die Landesregierung den QualiScheck eingeführt.
Mit dem QualiScheck werden 50% der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme bis zu maximal 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.
Ansprechpartner: Anmeldung und Information, | Lore Ecker Frankfurter Straße 15-17 97082 Würzburg Tel: +49 931 4104-184 Fax: +49 931 4104-274 E-Mail: anmeldung@skz.de | |
Anmeldung und Information, | Beate Hahn Köthener Str. 33a 06118 Halle Tel: +49 345 53045-24 Fax: +49 345 53045-22 E-Mail: b.hahn@skz.de | |
Anmeldung und Information, | Annette von Hörsten Woltorfer Straße 77 31224 Peine Tel: +49 5171 489-35 Fax: +49 5171 18426 E-Mail: a.hoersten@skz.de | |
Anmeldung und Information, | Lucretia Henning Holderäckerstraße 37 70499 Stuttgart Tel: +49 711 138120-11 Fax: +49 711 138120-20 E-Mail: l.henning@skz.de |