DE | EN | CN

Wir sind zertifiziert!

Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfolgt nur noch, wenn der Bildungsträger die Forderungen des Dritten Buches zum Sozialgesetzbuch §§ 84 – 86 einhält und gemäß AZWV zertifiziert ist. Alle nachfolgenden Lehrgänge mit dem Vermerk „AZWV-zertifiziert“ werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gefördert. Mögliche Voraussetzungen werden im Nachfolgenden beschrieben.

Als Bedingung für die Einstellung ist eine bestimmte Qualifikation gefordert.


>> Zur Übersicht der AZWV-zertifizierten Lehrgänge im SKZ



Vorgehensweise

  • Der für das Unternehmen geeignete Mitarbeiter muss arbeitssuchend und bei der BA gemeldet sein. Der Unternehmer oder der Arbeitssuchende definieren die benötigten Qualifikationsmaßnahmen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
  • Anhand unseres Angebotes beantragen Sie die finanziellen Mittel bei der BA.
  • Die BA bestätigt die Kostenübernahme, das SKZ führt die Qualifizierung durch.
  • Nach erfolgreicher Qualifizierung erfolgt die Einstellung in das Unternehmen.

 


Weiterbildung während der Kurzarbeit
Facharbeiter oder andere qualifizierte Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld erhalten, können die Zeitspanne des Arbeitsausfalls mit einer geförderten beruflichen Weiterbildung sinnvoll ausfüllen, sofern ein entsprechender
Qualifizierungsbedarf besteht. Die Höhe der Förderung kann bis zu 80% der als angemessenen anerkannten Lehrgangskosten betragen. Unsere AZWV-zertifizierten Lehrgänge erfüllen die Voraussetzungen für eine Förderung.

 

Für gering qualifizierte Arbeitnehmer bestehen besondere Regelungen nach dem seit einigen Jahren bestehenden Programm „WeGebAU“ (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen).

 


 

Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit

 

Bildungsgutscheine sind von der Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitnehmer oder einem Arbeitslosen ausgestellte Bescheinigungen, dass die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen. Sie dienen zur Vorlage bei dem vom Arbeitnehmer ausgewählten Träger der Weiterbildung. In einigen Bundesländern finden sich unterschiedliche Fördermöglichkeiten, die im Folgenden kurz beschrieben werden.

 



Programm WeGebAU

Das WeGebAU-Programm (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit.

Die geringqualifizierten Arbeitnehmer erhalten die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Der Arbeitgeber, der seinen geringqualifizierten Arbeitnehmer für diese Qualifizierung freistellt, erhält im Rahmen des § 235c SGB III für den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter keine Arbeitsleistung erbringt, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich des darauf anfallenden, pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamt- sozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung.
Ältere Arbeitnehmer (45. Lebensjahr vollendet) bekommen die Lehrgangs- kosten und in Einzelfällen einen Zuschuss zu anfallenden Fahrtkosten bzw. zu den Kosten einer auswärtigen Unterbringung erstattet.


Förderfähiger Personenkreis Es gibt zwei förderfähige Personengruppen:

  1. Geringqualifizierte Arbeitnehmer, die entweder keine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder seit mindestens vier Jahren in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind.
  2. Mitarbeiter, die mindestens 45 Jahre alt und in einem Unternehmen beschäftigt sind, welches weniger als 250 Mitarbeiter in der betroffenen Niederlassung beschäftigt. Hier spielt die mitgebrachte Qualifikation keine Rolle. Auch neu eingestellte Mitarbeiter, die zu dem förderfähigen Personenkreis gehören, haben Anspruch auf Qualifizierung nach WeGebAU.

 

Förderfähige Qualifizierungen
Die Bundesagentur für Arbeit gibt Bildungsgutscheine heraus, mit denen der Arbeitnehmer seine neu angestrebte Qualifizierung wählen kann. Diese Qualifizierungsmaßnahmen müssen von der Bundesagentur für Arbeit zugelassen sein

 



Bildungsscheck NRW

Der Bildungsscheck NRW ist ein auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränkter Bildungsgutschein aus dem staatlichen Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Der Bildungsscheck wird finanziert aus Landesmitteln und Mitteln des Europäischer Sozialfonds (ESF) für Deutschland. Gefördert werden erwerbstätige Mitarbeiter in kleinen und mittelständischen Betrieben mit höchstens 249 Mitarbeitern, Selbstständige in den ersten fünf Jahren der Selbstständigkeit, Berufsrückkehrer unter bestimmten Voraussetzungen und auch geringfügig Erwerbstätige. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, sowie Beamte des Bundes, der Länder und Kommunen können den Bildungsscheck nicht in Anspruch nehmen.

www.esf.nrw.de

 



Programm Bildungsprämie

Das Programm Bildungsprämie ist eine Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Darüber wird mit den Instrumenten Prämiengutschein und Weiterbildungssparen die berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen gefördert.

www.bildungspraemie.infoexterner Link

 



Qualifizierungsscheck Hessen

Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms „Qualifizierung von Beschäftigten in KMU“ in der ESF-Förderperiode 2007-2013 das Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ gezielt ein. Mit dem neuen Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.

www.qualifizierungsschecks.deexterner Link

 


 

QualiScheck

Um die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger und die kleineren und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Sicherung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, hat die Landesregierung den QualiScheck  eingeführt.

Mit dem QualiScheck werden 50% der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme bis zu maximal 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.

qualischeck.rlp.deexterner Link

 

nach oben

 

Ansprechpartner:

Anmeldung und Information,
Würzburg

Lore Ecker
Frankfurter Straße 15-17
97082 Würzburg
Tel: +49 931 4104-184
Fax: +49 931 4104-274

Anmeldung und Information,
Halle

Beate Hahn
Köthener Str. 33a
06118 Halle
Tel: +49 345 53045-24
Fax: +49 345 53045-22

Anmeldung und Information,
Peine

Annette von Hörsten
Woltorfer Straße 77
31224 Peine
Tel: +49 5171 489-35
Fax: +49 5171 18426

Anmeldung und Information,
Stuttgart

Lucretia Henning
Holderäckerstraße 37
70499 Stuttgart
Tel: +49 711 138120-11
Fax: +49 711 138120-20

AZWV-Lehrgänge

Das SKZ bietet Ihnen eine Reihe von Lehrgängen an, die durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
 

Download Übersicht
Bildungsförderung

AZWV-zertifizierte Lehrgänge

Titel_AZWV-Lehrgaenge

page_white_acrobat  Broschüre 2012