Günstige Zeiten für Ihre Weiterbildung:
Es gibt eine Vielzahl an staatlichen Fördermöglichkeiten, die Ihre Kosten für eine Schulung deutlich senken. Je nach Programm und Bundesland fallen die Förderquoten wie auch die Bedingungen unterschiedlich aus. Die Bundesagentur für Arbeit gibt Bildungsgutscheine heraus, mit denen der Arbeitnehmer seine neu angestrebte Qualifizierung wählen kann.
Sämtliche Weiterbildungsangebote des SKZ sind förderfähig.
Das Vorgehen ist im Prinzip ganz einfach:
Gerne informieren wir Sie über mögliche Förderprogramme. Sprechen Sie uns einfach an!
Eine Auflistung der einzelnen Programme der Bundesländer finden Sie weiter unten...
Wir sind zertifiziert!
Die Förderung von bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfolgt nur noch, wenn der Bildungsträger die Forderungen des Dritten Buches zum Sozialgesetzbuch §§ 84 – 86 einhält und gemäß AZWV zertifiziert ist. Alle nachfolgenden Lehrgänge mit dem Vermerk „AZWV-zertifiziert“ werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zu 100 % gefördert. Mögliche Voraussetzungen werden im Nachfolgenden beschrieben.
Als Bedingung für die Einstellung ist eine bestimmte Qualifikation gefordert.
>> Zur Übersicht der AZWV-zertifizierten Lehrgänge im SKZ
Vorgehensweise
Weiterbildung während der Kurzarbeit
Facharbeiter oder andere qualifizierte Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld erhalten, können die Zeitspanne des Arbeitsausfalls mit einer geförderten beruflichen Weiterbildung sinnvoll ausfüllen, sofern ein entsprechender
Qualifizierungsbedarf besteht. Die Höhe der Förderung kann bis zu 80% der als angemessenen anerkannten Lehrgangskosten betragen. Unsere AZWV-zertifizierten Lehrgänge erfüllen die Voraussetzungen für eine Förderung.
Für gering qualifizierte Arbeitnehmer bestehen besondere Regelungen nach dem seit einigen Jahren bestehenden Programm „WeGebAU“ (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen).
Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit (nach Bundesland)
Bildungsgutscheine sind von der Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitnehmer oder einem Arbeitslosen ausgestellte Bescheinigungen, dass die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen. Sie dienen zur Vorlage bei dem vom Arbeitnehmer ausgewählten Träger der Weiterbildung. In einigen Bundesländern finden sich unterschiedliche Fördermöglichkeiten, die im Folgenden kurz beschrieben werden.
Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de
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Bundesweit: Programm WeGebAU
Das WeGebAU-Programm (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit.
Die geringqualifizierten Arbeitnehmer erhalten die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Der Arbeitgeber, der seinen geringqualifizierten Arbeitnehmer für diese Qualifizierung freistellt, erhält im Rahmen des § 235c SGB III für den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter keine Arbeitsleistung erbringt, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich des darauf anfallenden, pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamt- sozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung.
Ältere Arbeitnehmer (45. Lebensjahr vollendet) bekommen die Lehrgangs- kosten und in Einzelfällen einen Zuschuss zu anfallenden Fahrtkosten bzw. zu den Kosten einer auswärtigen Unterbringung erstattet.
Förderfähiger Personenkreis Es gibt zwei förderfähige Personengruppen:
Förderfähige Qualifizierungen
Die Bundesagentur für Arbeit gibt Bildungsgutscheine heraus, mit denen der Arbeitnehmer seine neu angestrebte Qualifizierung wählen kann. Diese Qualifizierungsmaßnahmen müssen von der Bundesagentur für Arbeit zugelassen sein
Bundesweit:
Programm Bildungsprämie
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten darf nicht überschritten werden.
www.bildungspraemie.info
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Baden-Württemberg:
Förderprogramm für Fachkurse
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Fachkurse der beruflichen Weiterbildung durch Zuschüsse zur Teilnahmegebühr. Die angebotenen Fachkurse müssen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur beruflichen Anpassung an die technische Entwicklung, zu erfolgreichem Management oder zur Weiterentwicklung von berufstypischem Fachwissen vermitteln.
Bayern:
Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen
Inhaltlich müssen die Weiterbildungsvorhaben den aktuellen technischen, fachlichen und methodischen Anforderungen entsprechen und neue Berufsbilder und marktrelevante Zertifikate berücksichtigen.
Berlin:
Bildungsurlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen, die der politischen Bildung und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen.
Brandenburg:
Bildungsscheck, Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte
Um einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen zu können, darf die betreffende Person in den sechs Monaten vor Antragstellung an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben, nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, sich derzeit nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befinden und keine weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten.
Bremen:
Bildungsurlaub
Auf der Grundlage des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes werden Veranstaltungen anerkannt, die der politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung dienen.
Hamburg:
Bildungsurlaub Hamburg
Berufliche Weiterbildung soll den Arbeitnehmern dazu verhelfen, ihre berufliche Qualifikation und Mobilität zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Zur beruflichen Weiterbildung zählt alles, was Arbeitnehmer im Beruf anwenden können, etwa Fremdsprachen- oder Computerkenntnisse, kommunikative und soziale Kompetenz.
Hessen:
Qualifizierungsscheck Hessen
In Hessen gibt es das Förderinstrument „Qualifizierungsscheck“. Damit werden Bemühungen von Arbeitnehmern unterstützt, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.
www.qualifizierungsschecks.de
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Mecklenburg-Vorpommern:
Bildungsfreistellung
Die Seminare im Rahmen des Bildungsurlaubes sollen der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung dienen oder zur Wahrnehmung von Ehrenämtern qualifizieren.
Niedersachsen:
Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)
In Niedersachsen werden Projekte zur Stärkung der Weiterbildungsinfrastruktur für den Mittelstand und zur beruflichen Weiterbildung einzelner Beschäftigter durch Landesmittel und Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen müssen überbetrieblich ausgerichtet sein, allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln, zum Strukturwandel beitragen und sich auf die Vermittlung von Fachkompetenz, Sozialkompetenz oder Methodenkompetenz beziehen.
Nordrhein-Westfalen:
Bildungsschecks
Nordrhein-Westfalen gewährt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuschüsse zur beruflichen Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten.
www.arbeit.nrw.de
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Rheinland-Pfalz:
QualiScheck
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Teilnahme von Beschäftigten im Alter ab 45 Jahren an individuellen Weiterbildungsmaßnahmen durch Bildungsgutscheine (QualiScheck). Ziel ist es, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Beschäftigten zu erhalten, zu erweitern und der technischen Entwicklung anzupassen oder einen Beitrag für deren beruflichen Aufstieg zu leisten.
Saarland:
Bildungsfreistellung
Die Freistellung kann für Veranstaltungen der politischen und beruflichen Weiterbildung gewährt werden.
Sachsen:
Weiterbildungsscheck Sachsen
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) beschäftigungspolitische Projekte, unter anderem Projekte der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung. Seit Mai 2010 vergibt das Land Bildungsschecks für die berufliche Weiterbildung.
Die Palette der Kurse, die gefördert werden, reicht von fachsprachlichen Fortbildungen über kaufmännische Lehrgänge bis zu berufsbegleitenden Studiengängen. Zudem können Auslandsaufenthalte zur Qualifizierung von Beschäftigten ab einer Dauer von einem Monat gefördert werden.
Sachsen-Anhalt:
Bildungsfreistellung
In Sachsen-Anhalt haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für berufliche Weiterbildung.
Schleswig-Holstein:
Zukunftsprogramm Arbeit
In Schleswig-Holstein wird im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.
Thüringen:
Weiterbildungsrichtlinie
Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Maßnahmen zur Sicherung und Erweiterung der Qualifikation von Fachkräften: berufliche Anpassungsqualifizierung von Thüringer Arbeitnehmern, Unternehmern und Existenzgründern und berufliche Aus- und Fortbildung, auch mit transnationalem oder interregionalem Bezug.
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Ansprechpartner:
Information |
Dipl.-Ing. Sylvia Schmidt
Frankfurter Straße 15-17
97082 Würzburg
Tel: +49 931 4104-206
Fax: +49 931 4104-277
E-Mail: s.schmidt@skz.de
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