
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SKZ KFE gGmbH
Stand: September 2009
Allgemeines
Die SKZ-KFE gGmbH, nachfolgend KFE genannt, fördert die Forschung und praxisnahe, wissenschaftliche Entwicklung, insbesondere auf dem Gebiet der Kunststofftechnik.
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
1.4 Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2. Preise / Entsorgung/Zahlungsbedingungen
2.1 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird, sofern es die Art der Leistung erfordert, in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2.2 Erhöhen sich zwischen dem Abschluss dieses Vertrages und seiner vollständigen Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Löhne, Wareneinsatz oder Energie, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu erhöhen.
2.3 Kostenerhöhungen sowie notwendig werdende wesentliche Änderungen des Auftragsumfanges werden dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
2.4 Die Kosten für Material, auch Transportkosten und Kosten für die Beschaffung des Materials, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2.5 Die Kosten für eine umweltverträgliche Entsorgung von gebrauchtem Material trägt der Auftraggeber.
2.6 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum durch Überweisung auf das Konto Nr. 43 30 86 00 bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg (BLZ 790 500 00), IBAN: DE11 7905 0000 0043 3086 00, BIC/SWIFT-Code: BY LA DE M1 SWU, fällig.
2.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unterschrieben, oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus einem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2.8 Wir behalten uns vor, bis zu 50 % der Auftragssumme vor der Auftragsbearbeitung in Rechnung zu stellen. Entsprechend dem Stand der Leistungen können quartalsweise Abschlagsrechnungen erstellt werden.
2.9 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Kosten für Zwischenberichte nicht in den Angebotspreisen enthalten.
3. Verschwiegenheit/Unterbeauftragung
3.1 Wir erteilen Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers Auskünfte über laufende oder abgeschlossene Arbeiten.
4. Veröffentlichungen
Jede gekürzte oder auszugsweise Veröffentlichung von Forschungsberichten darf nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung erfolgen. Das gleiche gilt für die Verwendung von Berichten zu Werbezwecken.
5. Verbindliche Leistungsfristen/Höhere Gewalt
5.1 Verbindliche Leistungsfristen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarungen über den Zeitpunkt.
5.2 Unvorhersehbare höhere Gewalt und andere unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, zu denen auch Material-, Energie-, Arbeitskräfte- und Transportraummangel, Produktionsstörungen, Arbeitskampf, Lieferfristüberschreitungen der Vorlieferanten, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen gehören, die uns außerstande setzen, unsere Leistungsverpflichtungen zu erfüllen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit der Leistung voll von der Leistungspflicht. Der Auftraggeber wird über das Eintreten eines solchen Falles sobald wie möglich unterrichtet. Im ersten Fall verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung.
6. Verzug/Schadenersatz
6.1 Geraten wir mit einer Leistung in Verzug, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur berechtigt, wenn er uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und dabei zugleich den Rücktritt oder den Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung angedroht hat.
6.2 Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung des Vertrages sind im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7. Überprüfung
Erhebt der Auftraggeber gegen den Forschungsbericht innerhalb von 14 Tagen Einwendungen, so wird das Ergebnis von uns überprüft. Bestätigt die Überprüfung das beanstandete Ergebnis, so hat der Auftraggeber die Kosten dieser Überprüfung zu tragen.
8. Haftung
8.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadenersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.2 Die Haftung ist jeweils auf die Auftragssumme beschränkt. Die maximale Haftungssumme beträgt, gemäß der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, derzeit € 5.000.000,00 je Schadensfall.
8.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt.
8.4 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
8.5 Die Haftung für Folgeschäden schließen wir aus.
9. Rechtsvorschriften
Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt deutschem Recht.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Würzburg, wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
11. Schlussklausel
Die etwaige Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung unserer Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit dieses Vertrages und alle übrigen Bedingungen nicht.
Stand: September 2009