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Programm WeGebAU (für Ältere und Geringqualifizierte im Unternehmen) |
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Förderung über das Programm WeGebAU
Das WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) Programm ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit.
Die geringqualifizierten Arbeitnehmer erhalten die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten.
Der Arbeitgeber, der seinen geringqualifizierten Arbeitnehmer für diese Qualifizierung freistellt, erhält
im Rahmen des § 235c SGB III für den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter keine Arbeitsleistung erbringt, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich des darauf entfallenden, pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung.
Ältere Arbeitnehmer (45. Lebensjahr vollendet) bekommen die Lehrgangskosten und in Einzelfällen einen Zuschuss zu anfallenden Fahrtkosten bzw. den Kosten zu einer auswärtigen Unterbringung.
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Förderfähiger Personenkreis
Es gibt zwei förderfähige Personengruppen:
- Geringqualifizierte Arbeitnehmer, die entweder keine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder seit mindestens vier Jahren in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind.
- Mitarbeiter, die mindestens 45 Jahre alt und in einem Unternehmen beschäftigt sind, welches weniger als 250 Mitarbeiter in der betroffenen Niederlassung beschäftigt. Hier spielt die mitgebrachte Qualifikation keine Rolle.
Auch neu eingestellte Mitarbeiter, die zu dem förderfähigen Personenkreis gehören, haben Anspruch auf Qualifizierung nach WeGebAU.
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Förderfähige Qualifizierungen
Die Bundesagentur für Arbeit gibt Bildungsgutscheine heraus, mit denen der Arbeitnehmer seine neue angestrebte Qualifizierung wählen kann.
Diese Qualifizierungsmaßnahmen müssen von der Bundesagentur für Arbeit zugelassen sein.
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Zur Liste der geförderten Qualifizierungsmaßnahmen
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